Flugverspätung – und das kurz vor dem ersehnten Urlaub. Ihr steht am Flughafen. Doch der Flieger lässt mal wieder aus irgendeinem Grund auf sich warten. Genau so darf ein schöner Urlaub eigentlich nicht starten. Durch Streiks, Unwetter oder technischen Problemen ist eine Verzögerung des Fluges leider nicht immer zu vermeidbar. Aber wie steht es mit euren Rechten als Fluggast? Könnt ihr von den Fluggesellschaften eine Entschädigung verlangen? Genau diese und andere Fragen klären wir in diesem Artikel.
Immer mehr Gäste nutzen das Flugzeug, um in den Urlaub zu gelangen. Demzufolge steigt natürlich auch das Flugangebot und auch die Flugverspätung einzelner Maschinen. Generell ist das natürlich verständlich, aber wenn man selber als Fluggast betroffen ist, ändert das die Sachlage und das Empfinden. Schließlich verringert sich mit der Wartezeit am Flughafen die wohlverdiente Urlaubslänge. Welche Rechte hat man als Flugreisender überhaupt bei einer Flugverspätung? Kann man Geld zurückverlangen? Und wenn ja, wie funktioniert das?
Um das Thema Entschädigung bei Flugverspätung besser verstehen zu können, haben wir uns mit den Experten von flightcomp getroffen. Sie standen uns Rede und Antwort rund um Fragen zu Entschädigungsmöglichkeiten bei Verspätungen von Flügen, Annulierungen und/ oder Überbuchungen des Fluges. Die Antworten könnt ihr im Folgenden Q&A (Fragen & Antworten) nachlesen.
Q&A mit den Flugrecht-Eperten
maxtours (M): Hallo. Danke, dass ihr euch Zeit nehmt mit uns etwas Licht in den Rechtedschungel bei Flugverspätungen zu bringen. Um mal vorne zu beginnen: Was mache ich, wenn mein Flug verspätet ist?
flightcomp (F): Erstmal cool bleiben. Hört sich zwar doof an, ist aber die beste Medizin, denn man ist der Airline bei einer Flugverspätung sowieso mehr oder weniger „ausgeliefert“. Ändern kann man an der Situation leider erstmal nichts. Aber man kann die Wartezeit nutzen und sich bereits mit dem Thema Flugentschädigung beschäftigen.
M: Aha. Kann man denn generell sagen, ab wann einem eine Flugentschädigung zusteht?
F: Ja, das kann man. Immer dann, wenn der Flieger mindestens 3 Stunden verspätet ist oder kurzfristig ausfällt, hat man als Gast den Anspruch auf Entschädigung.
M: Trifft das denn auf alle Flüge zu?
F: Auf alle Flüge, die in der EU starten… oder hätten starten sollen. Bei Flügen von außerhalb der EU in die EU, muss es sich um eine europäische Airline handeln.
Beispiel: Fliegt man mit Delta Airlines von New York nach Frankfurt, wäre man nicht entschädigungsberechtigt. Fliegt man mit Lufthansa die gleiche Strecke, schon.
M: Ok, und jetzt mal ganz konkret: Was mach ich denn genau, wenn ich betroffen bin/war?
F: Die eine Möglichkeit ist, direkt an die Airline zu schreiben und zu hoffen, dass sich irgendwann jemand meldet. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, da die Airlines das Entschädigungsgeld nicht freiwillig auszahlen. Eine gute Alternative ist es, den Fall bei uns auf flightcomp.de einzureichen. Wir prüfen den Vorgang und zahlen dem Kunden – in diesem Fall dir – dann innerhalb von 24 Stunden die Flugentschädigung aus. Somit musst du nicht Wochen, oder sogar Monate warten.
M: Hä? Wie funktioniert das?
F: Wir gehen in Vorkasse. Die Entschädigungssummen sind im Gesetz festgelegt und abhängig von der Distanz der Flugstrecke:
- Kurzstrecke: 250,- €
- Mittelstrecke: 400,- €
- Langstrecke: 600,- €
Davon zahlen wir den Großteil an den Kunden aus – behalten aber einen Teil ein (rd. 35% zzgl. MwSt.). Dafür muss der Kunde keine Nerven lassen und kann den Fall abhaken.
M: Darf der Kunde das Geld auch in jedem Fall behalten?
F: Ja, absolut. Auch wenn wir später leer ausgehen sollten, darf der Kunde sein Geld behalten.
M: Mal angenommen meine Reise ist schon einige Zeit her. Geht das auch noch rückwirkend?
F: Ja, die Ansprüche lassen sich bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen. Vielleicht schlummern da also in alten Reiseunterlagen noch ein paar Euro.
Impressum Datenschutz
Fazit: Es lohnt sich seine Rechte bei einer Flugverspätung wahrzunehmen. Wer keine Lust auf Stress hat, wendet sich an einen Anbieter wie flightcomp, um an sein Geld zu kommen.
Artikel: Flugverspätung – Entschädigung möglich?